Mindestalter
- Mindestalter 18 Jahre
- 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
Voraussetzungen für den Begleiter bei BF17
Mindestalter 30 Jahre
5 Jahre im Besitz der Klasse B
Höchstens 1 Punkt beim Kraftfahrtbundesamt
Beginn
Frühestens 6 Monate vor Vollendung des vorgeschriebenen Mindestalters kann mit der Fahrerlaubnisausbildung begonnen werden
Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Kopie des Ausweises
- Kopie des Führerscheines Fahrerlaubnisklasse B ist erforderlich
- Erste Hilfe Nachweis (im Original)
Ausbildung & Theorie
- Praxis
- Sonderfahrten 3 Stunden zu je 45 Minuten Bundes- oder Landstraßen
- 1 Stunde zu je 45 Minuten Autobahn
- 1 Stunde zu je 45 Minuten bei Dämmerung und Dunkelheit