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Mindestalter

  • Mindestalter 18 Jahre
  • 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
  • Voraussetzungen für den Begleiter bei BF17
    Mindestalter 30 Jahre
    5 Jahre im Besitz der Klasse B
    Höchstens 1 Punkt beim Kraftfahrtbundesamt

Beginn

Frühestens 6 Monate vor Vollendung des vorgeschriebenen Mindestalters kann mit der Fahrerlaubnisausbildung begonnen werden

Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Kopie des Ausweises
  • Kopie des Führerscheines Fahrerlaubnisklasse B ist erforderlich
  • Erste Hilfe Nachweis (im Original)

Ausbildung & Theorie

  • Praxis
  • Sonderfahrten 3 Stunden zu je 45 Minuten Bundes- oder Landstraßen
  • 1 Stunde zu je 45 Minuten Autobahn
  • 1 Stunde zu je 45 Minuten bei Dämmerung und Dunkelheit

Kostenvoranschlag

  • Grundbetrag
    Für die allgemeinen Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts
    100,00 €

  • Fahrstunde (je 45 Minuten)
    80,00 €
  • Besondere Ausbildungsfahrten
    425,00€
    (5 Stunden zu je 85,00€)
    3x auf Bundes- oder Landstraßen
    1x auf Autobahnen
    1x bei Dämmerung oder Dunkelheit

  • Praktische Prüfung
    184,00 €

  • Premium-Lehr-System
    60,00 €

externe kosten

  • Verwaltungsgebühren beim Landkreis
  • TÜV Prüfgebühren
  • Erste-Hilfe-Nachweis

    Gerne beraten wir Euch/Sie ganz individuell einem persönlichen Gespräch

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Öffnungszeiten