Mindestalter
- Mindestalter 18 Jahre
- 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
Beginn
- Es wird eine Bescheinigung über die Fahrschulung von der Fahrschule ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann man beim Straßenverkehrsamt die Schlüsselzahl eintragen lassen
Unterlagen
Ausbildung & Theorie
- Theorie
- Mindestens 2,5 Stunden theoretischer Unterricht
- Praxis
- Mindestens 3,5 Stunden praktische Fahrerschulung und 1 Stunde im Realverkehr