Telefon

Hauptstelle

B96

Mindestalter

  • Mindestalter 18 Jahre
  • 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)

Beginn

  • Es wird eine Bescheinigung über die Fahrschulung von der Fahrschule ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann man beim Straßenverkehrsamt die Schlüsselzahl eintragen lassen

Unterlagen

Ausbildung & Theorie

  • Theorie
  • Mindestens 2,5 Stunden theoretischer Unterricht
  • Praxis
  • Mindestens 3,5 Stunden praktische Fahrerschulung und 1 Stunde im Realverkehr

Quick Links

Öffnungszeiten