Mindestalter
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestens 5 Jahre durchgehend im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Beginn
- Es wird eine Bescheinigung über die Fahrschulung von der Fahrschule ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung kann man beim Straßenverkehrsamt die Schlüsselzahl eintragen lassen
Unterlagen
Ausbildung & Theorie
- Theorie
- Mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
- Bei Ersterwerb dieser Fahrerlaubnis 12 Stunden zu je 90 Minuten Grundstoff und 2 Stunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzsoff
- Praxis
- Mindestens 5 praktische Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten