Mindestalter
- Mindestalter 18 Jahre
- 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
Voraussetzungen für den Begleiter bei BF17
Mindestalter 30 Jahre
5 Jahre im Besitz der Klasse B
Höchstens 1 Punkt beim Kraftfahrtbundesamt
Beginn
- Frühestens 6 Monate vor Vollendung des vorgeschriebenen Mindestalters kann mit der Fahrerlaubnisausbildung begonnen werden
Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Kopie des Ausweises
- Kopie des Führerscheines bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis
- Erste Hilfe Nachweis (im Original)
Ausbildung & Theorie
- Theorie
- Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis 6 Stunden zu je 90 Minuten Grundstoff und 2 Stunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Ersterwerb dieser Fahrerlaubnis 12 Stunden zu je 90 Minuten Grundstoff und 2 Stunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzsoff
- Praxis
- Sonderfahrten 5 Stunden zu je 45 Minuten Bundes- oder Landstraßen
- 4 Stunden zu je 45 Minuten Autobahn
- 3 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung und Dunkelheit