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Mindestalter

  • Mindestalter 16 Jahre
  • 15 Jahre mit der Schlüsselzahl 195, sind nur Fahrten im Inland erlaubt

Beginn

  • Frühestens 6 Monate vor Vollendung des vorgeschriebenen Mindestalters kann mit der Fahrerlaubnisausbildung begonnen werden.

Mindestalter

  • Mindestalter 16 Jahre
  • 15 Jahre mit der Schlüsselzahl 195, sind nur Fahrten im Inland erlaubt

Beginn

  • Frühestens 6 Monate vor Vollendung des vorgeschriebenen Mindestalters kann mit der Fahrerlaubnisausbildung begonnen werden.

Kostenvoranschlag

  • Grundbetrag
    Für die allgemeinen Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts
    499,00 €

  • Fahrstunde (je 45 Minuten)
    70,00 €

  • Theoretische Prüfung
    49,00 €

  • Praktische Prüfung
    164,00 €

  • Premium-Lehr-System
    60,00 €

externe kosten

  • Verwaltungsgebühren beim Landkreis
  • TÜV Prüfgebühren
  • Erste-Hilfe-Nachweis

    Gerne beraten wir Euch/Sie ganz individuell einem persönlichen Gespräch

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