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A

Mindestalter

  • 24 Jahre bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • 20 Jahre bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Beginn

  • Bei Stufenaufstieg sind Sonderfahrten und Theorieunterricht nicht erforderlich.
  • Frühestens 6 Monate vor Vollendung des vorgeschriebenen Mindestalters kann mit der Fahrerlaubnisausbildung begonnen werden

Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
  • Kopie des Ausweises
  • Kopie des Führerscheines bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis
  • Erste Hilfe Nachweis (im Original)

Ausbildung & Theorie

  • Theorie
  • Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis 6 Stunden zu je 90 Minuten Grundstoff und 2 Stunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Bei Ersterwerb dieser Fahrerlaubnis 12 Stunden zu je 90 Minuten Grundstoff und 2 Stunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzsoff
  • Praxis
  • Sonderfahrten 5 Stunden zu je 45 Minuten Bundes- oder Landstraßen
  • 4 Stunden zu je 45 Minuten Autobahn
  • 3 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung und Dunkelheit

Kostenvoranschlag

  • Grundbetrag
    Für die allgemeinen Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts
    599,00 €

  • Fahrstunde (je 45 Minuten)
    88,00 €

  • Besondere Ausbildungsfahrten
    1.176,00€
    (12 Stunden zu je 98,00€)
    5x auf Bundes- oder Landstraßen
    4x auf Autobahnen
    3x bei Dämmerung oder Dunkelheit

  • Theoretische Prüfung
    49,00 €

  • Praktische Prüfung
    184,00 €

  • Premium-Lehr-System
    60,00 €

externe kosten

  • Verwaltungsgebühren beim Landkreis
  • TÜV Prüfgebühren
  • Erste-Hilfe-Nachweis

    Gerne beraten wir Euch/Sie ganz individuell einem persönlichen Gespräch

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