Mindestalter
- 24 Jahre bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Beginn
- Bei Stufenaufstieg sind Sonderfahrten und Theorieunterricht nicht erforderlich.
- Frühestens 6 Monate vor Vollendung des vorgeschriebenen Mindestalters kann mit der Fahrerlaubnisausbildung begonnen werden
Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
- Kopie des Ausweises
- Kopie des Führerscheines bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis
- Erste Hilfe Nachweis (im Original)
Ausbildung & Theorie
- Theorie
- Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis 6 Stunden zu je 90 Minuten Grundstoff und 2 Stunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzstoff
- Bei Ersterwerb dieser Fahrerlaubnis 12 Stunden zu je 90 Minuten Grundstoff und 2 Stunden zu je 90 Minuten klassenspezifischer Zusatzsoff
- Praxis
- Sonderfahrten 5 Stunden zu je 45 Minuten Bundes- oder Landstraßen
- 4 Stunden zu je 45 Minuten Autobahn
- 3 Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung und Dunkelheit